Bekleidung in den Stuttgarter Bädern

Vorschriften für Badekleidung sollten aus unserer Sicht ausschließlich auf hygienischen Gesichtspunkten basieren und sind ohnehin eine Frage der Haus- und Badeordnung. Diese ist für die Stuttgarter Bäder eindeutig: übliche, und damit erlaubte, Badebekleidung bemisst sich am Material des Stoffes (Polyester, Nylon, Elasthan…) nicht an der Länge oder Textilmenge. Die Stuttgarter Bäder orientieren sich hier im Übrigen an den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen. T-Shirts aus Baumwolle, lange Straßenbekleidung und ähnliches sind bereits durch die Hausordnung untersagt und werden regelmäßig mit Verweisen geahndet. Solche stellen nämlich neben hygienischen Problemen aufgrund ihrer Saugfähigkeit auch ein Sicherheitsrisiko dar.

Aus unserer Sicht entsteht daher für den Rat keine Notwendigkeit zur Politisierung des Themas. Denn: Wir beschäftigen uns im Rat gerade mit deutlich schwerwiegenderen Fragen: Wie stellen wir einen Stadthaushalt auf? Wie überwinden wir die Krise der Verwaltung? Was bedeutet die Krise der Automobilwirtschaft für Stuttgart? Welche Anforderungen stellt die Bedrohungslage aus Russland an unsere Infrastruktur? Wie müssen wir uns in der Stadt an die Klimaveränderungen anpassen? Wie sich Menschen, im Rahmen der hygienischen Maßgaben, anziehen oder nicht, steht nicht auf der politischen Agenda – und sollte da auch nicht stehen. Sicher lassen sich mit diesem Thema hervorragend Ressentiments anheizen, die man dann wieder populistisch „ausschlachten“ kann. Davon halten wir nichts. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir dieses Thema den politischen Kräften überlassen, die sich dafür nicht zu schade sind.

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