Klares Nein zu Gewerbesteuererhöhungen!

Bayaz will Gewerbetreibende für verkorkste Grundsteuerreform zur Kasse bitten.

Die neue Grundsteuer bleibt auch drei Monate nach Einführung heißes Thema in Gesellschaft und Medien. Aus Sicht der FDP-Fraktion gibt es gleich mehrfach Nachsteuerungsbedarf. Bereits im Januar zeichnete sich ab, dass die Grundsteuer vor allem für Eigentümer von Grundstücken mit Wohnbebauung teils deutlich höhere Grundsteuerbeträge fällig werden. Das bestätigen Stichproben aus Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. Jüngst zeigte sich zudem: auch für unbebaute Gartengrundstücke wird in Stuttgart oft pauschal der Bodenrichtwert für bebaute Wohngrundstücke angewandt, was die Steuerlast für Eigentümer von Schrebergärten und Grünstücken um das bis zu 25-fache steigen lässt. Unser Vorschlag hier: eine Sonderrunde des Gutachterausschusses, um für diese Grundstücke zu einer differenzierten Berechnung zu kommen.

Neuestes Thema nun: der anteilige Beitrag, den Eigentümer von Wohngrund am gesamten Grundsteueraufkommen der Städte und Gemeinden gegenüber Gewerbeflächenbesitzern leisten. In Städten wie Ulm und Ravensburg machte die Grundsteuer von Gewerbegrundstücken vor der Reform noch bis zu 50 Prozent des Steueraufkommens aus, nun fallen sie auf bis zu unter 20 Prozent. Der Bund der Steuerzahler sowie der Mieterbund prangerten diese Belastungsverschiebung nun beim Landesfinanzminister Danyal Bayaz an – und erhielten eine Abfuhr. Statt einer Anpassung des Landesgrundsteuergesetzes schlägt der Minister folgenden Hammer vor: Gemeinden sollten stattdessen die Gewerbesteuer erhöhen, um dem Missverhältnis entgegen zu wirken. Der Vorschlag ist gleich aus mehreren Gründen nicht zielführend.

Erstens sehen sich Gewerbetreibende ohnehin mit hohen Standortkosten konfrontiert. Eine mögliche Entlastung über sinkende Grundsteuerbeträge halten wir daher vor allem für kleine und mittelständische Betriebe für wünschenswert. Bei höherer Gewerbesteuer wäre stattdessen mit zusätzlicher Mehrbelastung zu rechnen. Das lehnen wir ab. Zweitens versprachen die Städte bei der Anpassung der Hebesätze seinerzeit, aufkommensneutral vorzugehen. Mehreinnahmen für die Stadtkassen sollen aus der neuen Grundsteuer nicht erzielt werden. Der SWR zitiert den Präsidenten des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, dazu so: „Dabei werden sie [die Städte und Gemeinden] und das ist die Zusage, zu der wir stehen, sich natürlich nicht bereichern, weil es jetzt eine Grundsteuerreform gibt“. Um zum Versprechen der Aufkommensneutralität weiterhin zu stehen, müssten also bei einer Erhöhung der Gewerbesteuer auf der einen Seite, die Grundsteuerhebesätze auf der anderen Seite nach unten reguliert werden. Andernfalls würde eben doch besagte Bereicherung nur „weil es jetzt eine Grundsteuerreform gibt“ eintreten. „Nach unserer Erfahrung ist die eine Steuer immer schneller erhöht als die andere gesenkt wird – wir befürchten daher eine Mehrbelastung für Gewerbetreibende ohne gleichzeitige Entlastung für Wohneigentümer“, sagt der Fraktionsvorsitzende Dr. Matthias Oechsner und fasst die Vorschläge der FDP-Fraktion so zusammen: „Wir fordern daher stattdessen die Sonderrunde des Gutachterausschusses zur angepassten Ermittlung der Grundstückswerte und lehnen eine Erhöhung der Gewerbesteuer ab, womit wir das Versprechen der Aufkommensneutralität gefährdet sehen. Langfristig schlagen wir für eine notwendige Novellierung des Landesgrundsteuergesetzes ein an Bayern angelehntes Modell vor, bei dem sich die Höhe der Grundsteuer abhängig von der Fläche, Bebauung und Gebäudenutzung bemisst und nicht anhand des Grundstückwertes.“

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