FDP: Kein neuer Bebauungsplan fürs Leonhardsviertel, bevor nicht 5 offene Punkte geklärt sind
Die FDP protestiert gegen die Gentrifizierung im Leonhardsviertel. Doch nicht nur aus diesem Grund lehnt die FDP-Fraktion die Umsetzung des geplanten Bebauungsplans ab. Aus Sicht von FDP-Stadtrat Armin Serwani führten die ökosoziale Mehrheit und die Freien Wähler mit ihrer geplanten Zustimmung zum B-Plan das Thema Bürgerbeteiligung ad absurdum. „Solange diese wesentlichen Fragen und Widersprüche nicht ausgeräumt sind“, sagt FDP-Stadtrat Armin Serwani, „können wir hier nicht mitgehen.“
Weiter sagt Serwani: „Die Debatte um den B-Plan im Leonhardsviertel zeigt deutlich die Spannungen zwischen Stadtentwicklung und den Interessen der lokalen Gemeinschaft auf und verdeutlicht die Notwendigkeit eines echten, transparenten und partizipativen Planungsprozesses.“ Serwani verweist auf fünf offene Punkte und Fakten, die es nun zu klären gilt:
1. Im Leonhardsviertel in Stuttgart sorgt ein geplanter Bebauungsplan für kontroverse Diskussionen und Proteste, da er den Kiez drastisch verändern und möglicherweise gentrifizieren könnte. Die lokale Bevölkerung und Gastronomen fühlen sich von der Stadtverwaltung, angeführt von Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle (Grüne), übergangen und kritisieren das Vorgehen als herablassend.
2. Die rechtliche Basis des angestrebten Bebauungsplans steht auf wackeligen Beinen. Wie im Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 3. März 2024 („Stadt läutet das Ende des Stuttgarter Rotlichtviertels ein“) zu lesen ist, besteht offenbar doch die Möglichkeit eines Bestandsschutzes für manche Etablissements. Da die Stadtverwaltung zuletzt in Gerichtsverfahren öfter unterlegen ist, fragt sich: Lohnt es sich erneut in einem drohenden Rechtsstreit mit dürftigen Argumenten Steuergelder zu verprassen? Die widersprüchlichen Aussagen der Baurechtsbehörde müssen dringend geklärt werden, insbesondere in Bezug auf den Bestandsschutz. Während bisher von keinem solchen Schutz die Rede war, wird mittlerweile von Seiten der Behörde von einem gesicherten Bestandsschutz gesprochen.
3. Welches Bild gibt’s es in der Öffentlichkeit ab, wenn Bürgerbeteiligung nur dann von der Politik umgesetzt wird, wenn das Ergebnis in die ideologische Richtung von Parteien passt. Wenn Anliegen und Argumente der Anwohner, Gastronomen sowie Argumente von Kirchen, Sozialdiensten, Trägern und der Polizei schlicht missachtet werden, nimmt die Demokratie Schaden.
4. Besonders brisant erscheint die fehlende Konzeption der Stadt im Umgang mit der Prostitution. Bürgermeisterin Alexandra Sussmann räumte bei der Bürgerversammlung selbst ein, dass bereits jetzt Schwierigkeiten bestünden, die Sexarbeiterinnen angemessen zu betreuen. Die steigende Anzahl illegaler Wohnungen, in die Prostituierte dann verdrängt werden, erschwere die Kontaktaufnahme und die Erreichbarkeit für Hilfs- oder Ausstiegsangebote.
5. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf die Missachtung der städtischen Vergnügungsstättenkonzeption von 2012, die im Widerspruch zum aktuellen Bebauungsplan steht. In der Vergnügungsstättenkonzeption wurde deutlich festgehalten, dass bestehende Bordelle im Leonhardsviertel als erhaltenswert betrachtet werden. Dies basierte auf einem Gutachten von Dr. Acocella, das in der Konzeption als wichtige Grundlage diente.
Daher wird der geplante Bebauungsplans von der FDP-Gemeinderatsfraktion abgelehnt: „Solange diese wesentlichen Fragen und Widersprüche nicht ausgeräumt sind“, sagt FDP-Stadtrat Armin Serwani, „können wir hier nicht mitgehen.“ Weiter sagt Serwani: „Die Debatte um den B-Plan im Leonhardsviertel zeigt deutlich die Spannungen zwischen Stadtentwicklung und den Interessen der lokalen Gemeinschaft auf und verdeutlicht die Notwendigkeit eines echten, transparenten und partizipativen Planungsprozesses.“