Wem gehören die Wassernetze der Stadt und wer ist verantwortlich für die Versorgung mit Lösch- und Trinkwasser? Darüber führt seit einem Bürgerbegehren von 2010 nicht nur der Gemeinderat eine regelmäßig wiederkehrende Debatte, sondern auch die Landeshauptstadt einen seit 2013 andauernden Rechtsstreit mit der Netze BW. Nachdem 2022 durch Blockade der ökosozialen Fraktionen keine Mehrheit für eine vorgelegte Vergleichsvereinbarung möglich war, zeichnet sich nun ein Ende des Verfahrens ab. Der Gemeinderat entscheidet heute über eine nachgebesserte Vereinbarung, bei der die wesentlichen Kritikpunkte überarbeitet wurden.
Die Änderungen betreffen unter anderem den Kontrolleinfluss der Landeshauptstadt im Aufsichtsrat und Regelungen zum möglichen Erwerb der Grundstücke in Zukunft. Drei statt zwei Sitze soll die Stadt nun im Aufsichtsrat erhalten. Mit einer Beteiligung von 1% an der Netze BW Wasser GmbH erhält die Landeshauptstadt Rechte eines Gesellschafters mit einer Sperrminorität von 25,1%. Bereits die erste Vergleichsvereinbarung 2022 war aus unserer Sicht zustimmungswürdig. Sehr gut also, wenn dieses Mal eine Mehrheit zustande kommen würde. In Zukunft schlagen wir dem Rat vor, nicht sofort einen Beißreflex gegen die Zusammenarbeit von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Akteuren zu entwickeln – mitunter mündet der in jahrelange teure Rechtsstreits, wie das Beispiel zeigt.