ANTRAG VOM 18.10.2019
Haushalt 2020/2021: Weiterentwicklung der Fahrgutscheine für schwerstgehbehinderte Menschen GRDrs 523/2019
Die Landeshauptstadt gewährt aktuell für schwerstgehbehinderte Einwohnerinnen und Einwohner Fahrgutscheine für Fahrten mit Taxen bzw. barrierefreien Spezialfahrzeugen als freiwillige soziale Leistung, dies mit jährlich 96 Fahrgutscheinen je Berechtigtem. Im Hinblick auf Einzelheiten dürfen wir auf die HH-Vorlage GRDrs 523/2019 verweisen.
Die Sozialverwaltung schlägt vor, ab dem Jahr 2020 den Fahrgutscheinwert für schwerstgehbehinderte Menschen bei Fahrten mit Taxen in einem ersten Schritt von 12,78 EUR auf EUR 19,00 zu erhöhen, sowie den Fahrgutscheinwert für schwerstgehbehinderte Menschen bei Fahrten mit barrierefreien Spezialfahrzeugen (Mietwagen) von EUR 38,86 auf EUR 40,00 aufzurunden. Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, um die Reichweite des Gutscheins zu erhöhen und schrittweise die ursprünglich mögliche Entfernung von rd. 10 km pro Fahrgutschein wieder zu ermöglichen.
Wir beantragen daher
über die bisherige Förderung hinaus werden für die Weiterentwicklung der Fahrgutscheine für schwerstgehbehinderte Menschen weitere EUR 100.000 je Haushaltsjahr bereitgestellt.