ANTRAG VOM 18.10.2019
Haushalt 2020/2021: Fortsetzen von Maßnahmen aus dem Pakt für Integration des Landes Baden-Württemberg und ergänzender Maßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung der Integration von Flüchtlingen (GRDrs. 341/2019)
Die Einführung des Integrationsmanagements brachte erhebliche organisatorische und konzeptionelle Änderungen für alle an der Flüchtlingsbetreuung beteiligten Akteure. Das Ergebnis sind kennzahlenbasierte Qualitätsstandards in der Betreuung von Geflüchteten. Durch die von der Landeshauptstadt Stuttgart finanzierten ergänzenden integrationsfördernden Maßnahmen und Angebote wurde das Integrationsmanagement wirkungsvoll ergänzt und unterstützt.
Wir erachten es im Hinblick auf die positiven Erfahrungen seit der Einführung des Integrationsmanagements für zwingend erforderlich, sowohl das Integrationsmanagement als auch das ergänzende Maßnahmen- und Angebotspaket aus städtischen Mitteln auch in den Jahren 2020 und 2021 fortzuführen, dies im Hinblick auf folgende Maßnahmen und Angebote, deren Bereitstellung wir wie folgt beantragen:
- für EDV-Betriebskosten (Dokumentation und Controlling), 50.000 EUR für das Haushaltsjahr 2020 und 50.000 EUR für das Haushaltsjahr 2021
- für das Empowerment von Geflüchteten 100.000 EUR für das Haushaltsjahr 2020 und 100.000 EUR für das Haushaltsjahr 2021
- für die Schulung von Integrationsmanager*innen (Qualitätssicherung) 20.000 EUR für das Haushaltsjahr 2020 und 20.000 EUR für das Haushaltsjahr 2021
- für Dolmetschereinsätze 80.000 EUR für das Haushaltsjahr 2020 und 80.000 EUR für das Haushaltsjahr 2021