ANTRAG VOM 18.10.2019
Haushalt 2020/2021: Förderung der freien KITA-Träger
Die freien Träger von Kindertagesstätten fordern seit mehreren Jahren Verbesserungen der Bezuschussung.
Daher beantragen wir:
- Die Regelförderung der Personalkosten bleibt unverändert.
- Der Förderung der sonstigen Ausgaben wird ab 2020 dauerhaft laut Punkt 4.2 der GRDrs 398/2019 gestaltet (Kosten pro Jahr: 1,397 Mio Euro)
- Die KITAs in freier Trägerschaft erhalten zudem auf Antrag ab 2021 höheren Zuschuss von zusätzlichen 2,5 % zu ihren Fachpersonalkosten.