ANTRAG VOM 18.10.2019
Haushalt 2020/2021: Beschäftigungsmöglichkeiten als Genesungsbegleiter in den Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ) des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) Stuttgart (GRDrs. 262/2019)
Nicht erst seit der UN-Behindertenrechtskonvention ist Partizipation von Betroffenen ein wichtiges Thema. Auch im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) Baden-Württemberg wird gefordert, dass im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) für die betroffenen Psychiatrie-Erfahrenen klare und verbindliche Formen der Partizipation eingerichtet werden.
Die Beteiligung von Psychiatrie-Erfahrenen an der Arbeit in den Einrichtungen und Diensten wird auch bundesweit zunehmend ein wichtiger Bestandteil der Gemeindepsychiatrischen Hilfen. Ihre Erfahrungen schaffen einen Zugang zu Menschen in ähnlichen Situationen, der von Fachkräften nicht immer hergestellt werden kann. Genesungsbegleiter können den Klientinnen und Klienten das Gefühl vermitteln, dass „man es schaffen kann“. Als Wirkung dieser Maßnahme wird daher erwartet, dass ein besserer Zugang zu Klientinnen und Klienten erfolgt, Klienten Mut schöpfen und eine Kultur des Miteinanders in den Teams gestärkt wird.
Wir beantragen
- für die acht Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ) der Landeshauptstadt Stuttgart die Förderung von acht Stellen als Genesungsbegleiter auf Basis eines Minijobs (mtl. 450 EUR). Dies würde die Beschäftigung eines Genesungsbegleiters pro GPZ ermöglichen. Träger sind der Caritasverband für
Stuttgart e.V., die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. sowie das Klinikum Stuttgart, Zentrum für Seelische Gesundheit. - Zur städtischen Mitfinanzierung werden 43.000 EUR ab dem Jahr 2020 bereitgestellt.