ANTRAG VOM 18.10.2019
Haushalt 2020/2021: Begegnungsstätten für Ältere in Stuttgart – Abbau von Barrieren
Viele Besucherinnen und Besucher von Begegnungsstätten für Ältere sind auf einen ebenerdigen, barrierefreien Zugang zu den Räumen angewiesen. Die Inneneinrichtungen der Begegnungsstätten sind oft nicht altersgerecht. Die Herstellung von Barrierefreiheit ist zudem unabdingbare Voraussetzung, um die 2012 begonnene Öffnung von Begegnungsstätten für ältere Menschen mit geistiger Behinderung weiter auszubauen. Von den insgesamt 34 Begegnungsstätten für Ältere haben die Träger für 24 Einrichtungen konkrete Bedarfe angemeldet (siehe beigefügte Liste). Mit Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gewinnen die in Begegnungsstätten für Ältere vorgehaltenen Angebote für ältere Menschen mit Behinderung eine noch stärkere Bedeutung.
Wir beantragen daher
für die Herstellung von Barrierefreiheit von Begegnungsstätten für Ältere werden für die Jahre 2020 und 2021 jeweils EUR 50.000,00 bereitgestellt.