Antrag vom 12.01.2021
Sicherer Schutz für alle Lehrkräfte während der Covid-19-Pandemie
Bereits zum zweiten Mal sind die Schulen über fast alle Schularten hinweg für längere Zeit, mindestens aber bis Ende Januar 2021, geschlossen. Noch ist nicht abschließend geklärt, ob das Land Baden-Württemberg sich für einen Sonderweg entschließt und den Unterricht u.a. an den Grundschulen bereits am 18. Januar 2021 wieder startet.
Eine Maskenpflicht für die Grundschulen wurde auch dieses Mal nicht beschlossen. So gibt es eine Reihe von Gründen, die gegen eine Maskenpflicht bei kleineren Kindern spricht.
Bezüglich der Infektiosität zeigen Studien aber zwischenzeitlich ein sehr unterschiedliches Bild unter Grundschüler*innen. So zeigt eine Studie aus Wien im Gegensatz zu einer Untersuchung aus Baden-Württemberg, dass auch bei Kindern unter zehn Jahren die Infektionszahlen deutlich gestiegen sind. Mindestens kann man diese Situation als „nicht geklärt“ darstellen.
Dass die Grundschullehrer*innen, im Gegensatz zu dem Lehrpersonal an den anderen Schularten, keine Mund-Nasen-Bedeckungen gestellt bekommen, erschließt sich demnach unseres Erachtens nicht. Dies heißt, dass die Grundschul-Lehrerinnen und Lehrer dem Infektionsgeschehen weiterhin ungeschützt ausgesetzt sind.
Da das Kultusministerium Baden-Württemberg die Kosten für die sicheren FFP2-Masken nicht übernimmt, fordern wir zum Schutz der Lehrerinnen und Lehrer in Stuttgart, dass die Verwaltung ab Öffnung der Grundschulen
- für die Lehrerinnen und Lehrer FF2-Masken während der Arbeitszeit an den Schulen zur Verfügung stellt; sowie
- mit dem Kultusministerium als Arbeitgeberin der Grund- und Sonderschul-Lehrerinnen und -Lehrer in Verhandlungen tritt, dass von dieser Seite die Kosten übernommen werden.