Antrag vom 08.06.2021
FSJ nach Au-pair-Tätigkeit von Freiwilligen aus dem Ausland
„Incoming Freiwilligendienste“ bei denen junge Menschen aus dem Ausland insbesondere in den Bereichen der Gesundheits- und Altenpflege sowie in sozialen Einrichtungen arbeiten, werden in Zeiten des Fachkräftemangels – wir hatten mit Antrag Nr. 27/2020 ausdrücklich an diesem Thema angeknüpft – immer beliebter. Viele junge Menschen aus dem Ausland entscheiden sich nach einer Au-pair-Tätigkeit in Deutschland für ein solches FSJ, wovon die Einrichtungen nicht nur kurzfristig im Rahmen des FSJ´es profitieren, sondern langfristig, da von zehn Freiwilligen aus dem Ausland insgesamt sieben Freiwillige im Anschluss an das FSJ eine Ausbildung im Pflege- bzw. Gesundheitswesen angehen möchten.
Ausländerrechtlich werden für die Freiwilligen von vielen Ausländerbehörden, auch von der Ausländerbehörde Stuttgart, Fiktionsbescheinigungen inklusive Arbeitserlaubnis vor Ort erteilt. Allerdings scheinen die Verwaltungsprozesse in Stuttgart hier nicht reibungslos zu laufen.
Uns wurde, u.a. vom Körperbehinderten-Verein Stuttgart e.V. berichtet, dass von der Ausländerbehörde Stuttgart den Freiwilligen nach ihrer Au-pair-Tätigkeit oftmals nur eine Fiktionsbescheinigung ohne Arbeitsgenehmigung erteilt würde, obwohl der Verein ausdrücklich eine Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis für die BewerberInnen beantrage und diesem Antrag sowohl einen Arbeitsvertrag, als auch einen Wohnnachweis für die BewerberInnen beifüge.
Auch für die Bearbeitung des Visumsantrages benötige die Behörde ca. 6 Wochen.
Dies führe dazu, dass die Freiwilligen über mehrere Wochen weder krankenversichert seien noch ihren Lebensunterhalt verdienen könnten. Zudem verursache diese Handhabung den Trägern enorme Kosten, zumal die BewohnerInnen der Einrichtungen dringend auf die Arbeit der Freiwilligen angewiesen seien.
Wir beantragen daher:
Die Verwaltung berichtet noch vor der Sommerpause im Internationalen Ausschuss bzw. im Beirat für Menschen mit Behinderung unter Einladung eines Vertreters/einer Vertreterin des Körperbehinderten-Verein Stuttgart e.V. zur Rechtslage im Hinblick auf die Freiwilligen aus dem Ausland, die nach einer Au-Pair-Tätigkeit ein FSJ in einer sozialen Einrichtung ableisten wollen, über die Verwaltungsprozesse bzw. die Möglichkeit diese effektiver und schneller zu gestalten.