Antrag vom 02.12.2020
Aktivierung von Wohnbaupotenzialen in Stuttgart V
- 1. der lfd. Nr. 2, “Degerloch, Bei den Funktürmen 1 – 49 (Nauener Str.)” der Hinweis, dass grundsätzlich eine Bebauung in 2. Reihe mit Erschließung über die Nauener Straße denkbar sei.
- Unter der lfd. Nr. 3b, “Möhringen, Obere Körschmühle, Grünfläche Salzäckerstr.” findet sich der Hinweis: “Eine Teilbebauung dieser Fläche wäre wohl denkbar…”
- Unter der lfd. Nr. 6, “Vaihingen, Vorderer Haarwald, Robert-Leicht-Str. 116” ist die RedE von einem Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes voraussichtlich im 4. Quartal 2020.
Wir fragen:
A. Wie wird die Verwaltung mit den Optionen der oben angegebenen Punkte 1. und 2. umgehen? Benötigt die Verwaltung dazu nochmals einen Gemeinderatsbeschluss?
B. Wird der Zeitplan bei Punkt 3. eingehalten?