ANTRAG NR. 68/2020 VOM 13.03.2020
Brandschutzrechtliche Lösung für den „Alfred-Beck-Saal“ in Zuffenhausen umsetzen
Das Kulturzentrum Zuffenhausen mit Räumen für die Stadtteilbibliothek, die Stuttgarter Musikschule und die Volkshochschule wurde im Jahre 1983 errichtet. Der ursprünglich dort geplante Saal für Veranstaltungen und als Probenort für die Kulturvereine sollte aus
finanziellen Gründen gestrichen werden. Um das Vorhaben zu retten, schlug der damalige Bezirksvorsteher Wolfgang Meyle vor, Mittel aus dem „Alfred-Beck-Fonds“ (Nachlass des gleichnamigen Zuffenhausener Unternehmers) für die Finanzierung einzusetzen. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu und der Saal für 160 Personen wurde gebaut.
Seit geraumer Zeit ist die Nutzung des „Alfred-Beck-Saals“ wegen neuer brandschutzrechtlicher Vorschriften auf nur noch 30 Personen begrenzt. Das bedeutet nicht nur einen gravierenden Einschnitt für die Vereine vor Ort, die den Saal bisher mit der maximal möglichen Besucherzahl genutzt haben, sondern kann auch nicht im Sinne des Nachlassgebers sein, dessen Stiftungsmittel seinerzeit mit Blick auf die ursprüngliche Besucherzahl bereitgestellt worden sind.
Wir wollen uns mit diesem Zustand nicht zufriedengeben und beantragen:
- Die Stadtverwaltung berichtet so rasch es geht in einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses, welche Möglichkeiten zur Lösung dieses Problems es gibt und welche davon sie bisher mit welchem Ergebnis geprüft hat.
- Die Stadtverwaltung unterbreitet in derselben Sitzung einen Lösungsvorschlag inklusive dazugehörigem Zeitplan und Finanzierungsvorschlag.