ANTRAG NR. 346/2018 VOM 05.11.2018
Bedarfsgerechte Personalausstattung für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Ergänzungsantrag zur GRDrs 794/2018
Für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beim Sozialamt und beim Jobcenter beantragt die Verwaltung mit GRDrs 794/2018 zusätzlichen unabweisbaren Personalbedarf.Die beantragten Stellenschaffungen werden von uns unterstützt. Wir sind allerdings der Auffassung, dass eine bedarfsgerechte Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit diesen
Stellenschaffungen nicht in angemessenem Umfang möglich ist. Im Interesse der Stuttgarterinnen und Stuttgarter mit Behinderung bedarf es ergänzender personalwirtschaftlicher Maßnahmen. Nur deren Umsetzung gewährleistet, dass die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Ziele auf dem Weg zur inklusiven Stadt in den kommenden Jahren erreichen kann.
Wir beantragen daher:
Ergänzend zu den in GRDrs 794/2018 beantragten Stellenschaffungen werden folgende Stellen geschaffen und Stellenhebungen umgesetzt:
1. Die im Sozialamt in der Abteilung Soziale Leistungen vorhandenen Sachbearbeiter-Stellen werden von A10 und A9G auf die zukünftig notwendige Bewertungsstufe A11 gehoben und damit den 20 neu geplanten Stellen für das Fallmanagement mit integrierter Sachbearbeitung gleichgestellt. Nur so kann verhindert werden, dass sich die vorhandenen Mitarbeiter*innen auf die neu zu schaffenden Fallmanagementstellen bewerben und die bisherigen Stellen nur schwer oder gar nicht zu besetzen sind.
2. Im Bereich IUK, Immobilien, und Beschaffung (50-12) wird die geplante 0,5 Stelle um weitere 1,5 Stellen ergänzt, damit die notwendigen Programm-Anpassungen, Installationen, Schulungen und Betreuungen im erforderlichen Umfang und in angemessener Zeit vorgenommen werden können.
3. Im Bereich Haushalt, Controlling, Berichts- und Rechnungswesen (50-13) sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich. Wir schlagen die Schaffung einer zusätzlichen Stelle im Umfang von 0,7 Stellenanteilen vor.
4. Im Bereich Organisation und Personal (50-11) wird für die aufwändigen Umsetzungen, Ausschreibungen, Bewerbungsverfahren und die laufende Pflege des Personals eine zusätzliche 0,5 Stelle geschaffen.
5. Zur Gewährleistung einer angemessenen Umsetzungskoordination ist eine zusätzliche Leitungsstelle in Besoldungsgruppe A15 erforderlich. Wir beantragen die Schaffung dieser Stelle, schlagen aber vor, ihre Besetzung erst dann vorzunehmen, wenn die Entscheidung zur Struktur in der Projektlenkung endgültig getroffen ist.