Antrag Nr. 239/2021 vom 02.07.2021

Diskriminierung von Nicht-EU-Ausländer:innen in der Vormerk- und Belegungsrichtlinie aufheben

Wir beantragen:
Punkt 3.3 der Richtlinien für die Vormerkung von Wohnungssuchenden, die Vermittlung und die Belegung von Wohnungen durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen vom 25.06.2021 (Vormerk- und Belegungsrichtlinien) wird ersatzlos gestrichen.
Der Antrag wird im nächsten WA aufgerufen und zur Abstimmung gestellt.

Begründung:
Die oben genannten Richtlinien wurden auf Vorschlag der Verwaltung am 25.06.2021 im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen geändert. Hintergrund war ein Schreiben des Landes Baden-Württemberg, in dem der Stadt vorgeworfen wurde, mit der Richtlinie in unangemessener Art und Weise Nicht-Stutgarter:innen zu diskriminieren.

Die in Ziffer 3.3 der Vormerk- und Belegungsrichtlinien vom 11. April 2003, ergänzt am 24. April 2008 und 11. Dezember 2009, in der Fassung vom 27. Juli 2016 bereits vorhandene Diskriminierung von Nicht-EU Ausländern, sollte aus unserer Sicht ebenfalls gestrichen werden.

Zum einen, weil kommunale Richtlinien grundsätzlich diskriminierungsfrei sein sollten. Zum anderen weil die darin vorkommende Quote systemfremd ist. Denn die Vormerk- und Belegungsrichtlinie zielt zu Recht auf die individuellen Umstände des Einzelfalls ab und vergibt nach einem Katalog Punkte. Diese individuelle Betrachtungsweise wird durch eine solche Quote konterkariert.

Ein Antrag von:
Bündnis90/DIE GRÜNEN, Die FrAKTION (LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), SPD-Fraktion, FDP-Fraktion