Antrag und Anfrage Nr. 21/2022 vom 28.01.2022
Entscheidungsfindung zum Frühlingsfest jetzt planen – Gemeinderat einbeziehen
Das 82. Stuttgarter Frühlingsfest soll am 16. April starten. Stand heute (28.01.22) ist jedoch noch nicht klar, in welchem Umfang und ob überhaupt eine Durchführung des Frühlingsfestes möglich ist. Eine derartige Planungsunsicherheit birgt vor allem für die größeren Bierzeltbetreiber aber auch für Schausteller und Marktgastronomen erhebliche finanzielle Risiken.
Die letzten 2 Jahre haben gezeigt, dass die Entscheidungsfindung zur Durchführung (bzw. Nicht-Durchführung) des Frühlingsfestes und auch des Canstatter Wasen unter den beteiligten Entscheidungsträgern (Land, Stadt Stuttgart, Gemeinderat) ungenügend koordiniert war. Aufgrund unklarer und mangelhafter Vorgaben der Landesregierung hatte die Stadt kaum Anhaltspunkte, unter welchen Bedingungen das Fest stattfinden kann. Auch die zeitliche Synchronisation der Entscheidungen beteiligter Gremien ist nicht gelungen. So erfuhr der Gemeinderat (Wirtschaftsausschuss) in der Vergangenheit zunächst aus der Presse über die Entscheidung für eine Absage und wurde nur nachträglich formal in die Entscheidung eingebunden.
Wir freien Demokraten wollen daher wissen:
1.) Welche konkreten Gespräche mit Landesregierung, Schaustellerverbänden, Gastronomen und Veranstaltern werden seitens der Stadtverwaltung aktuell geführt bzw. sind wann geplant?
2.) Welche Vorgaben des Landes fehlen der Stadt Stuttgart für eine Entscheidung zur Durchführung des Frühlingsfestes?
3.) Welchen Stufenplan gibt es für eine Entscheidung, d.h. bis wann muss spätestens eine Entscheidung zur Durchführung eines “Frühlingsfestes “light” unter Auflagen und bis wann muss schlimmstenfalls über eine Absage entschieden werden?
4.) Wann wird der Wirtschaftsausschuss in diese Entscheidungen eingebunden?
Wir beantragen daher:
1.) Der Wirtschaftausschuss wird spätestens in der Sitzung vom 11.02.2022 durch die Stadtverwaltung über das Vorgehen in der Entscheidungsfindung zum Frühlingsfest informiert.
2.) Noch vor der Entscheidung der Stadtverwaltung wird die Beschlussfassung des Wirtschaftsausschusses über die Durchführung des Frühlingsfestes eingeholt.