ANTRAG VOM 08.04.2019
Ablehnung der geplanten Busspur und weiterer Fahrverbote am Neckartor.
Feststellung der neuen rechtlichen und tatsächlichen Situation am Neckartor in Bezug auf die Stickoxidbelastung.
Unbestritten ist die Luftschadstoffbelastung in unserer Stadt an einigen Hauptverkehrsstraßen immer noch zu hoch. Gemeinsames Ziel muss daher weiterhin sein, mit wirksamen und verhältnismäßigen Maßnahmen möglichst schnell die Luftqualität zu verbessern und die Grenzwerte einzuhalten. Daher begrüßen die Antragsteller auch im Grundsatz die Tatsache, dass das Regierungspräsidium den Stuttgarter Luftreinhalteplan immer weiter fortschreibt, um neue mögliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung aufzunehmen.
Allerdings hat das Regierungspräsidium in der aktuellen 3. Fortschreibung Maßnahmen aufgeführt, welche die Situation in Stuttgart nicht verbessern werden, sondern zu mehr Stau in der Stadt führen würden, von dem auch der Busverkehr negativ betroffen wäre. Die Antragsteller lehnen die geplante zusätzliche Busspur am Neckartor sowie streckenbezogene Verkehrsverboten von Diesel Euro 5 am Neckartor an Feinstaubalarmtagen ab. Daher unterstützen wir die Beschlusspunkte 1 bis 3 der Vorlage 270/2019 welche die Maßnahmen ebenfalls ablehnt.
Der Beschlussantrag Punkt 4 ist wie folgt neu zu formulieren:
4. Die Landeshauptstadt Stuttgart regt an, dass das Land Baden-Württemberg weitere alternative Maßnahmen jenseits von Verkehrsverboten, zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation insbesondere am Neckartor prüft. Weiterhin ist ein neuer Beschlusspunkt 5. zu ergänzen und dem Regierungspräsidium im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Stuttgart zur Kenntnis zu geben.
5. Der Gemeinderat stellt fest, dass sich die rechtliche Situation in Bezug auf die Schadstoffbelastung durch die neuen gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung geändert hat. Unterhalb von 50 μg/m³ NO2 Jahresmittelwert sind Fahrverbote zwischenzeitlich nicht mehr verhältnismäßig. Stuttgart erreicht noch nicht überall diesen Wert und trotzdem ist diese Änderung eine entscheidende Veränderung der Rechtslage.
Weiterhin stellt der Gemeinderat fest, dass die Messergebnisse der Dauermessstelle der LUBW am Neckartor in Bezug auf NO2 mittlerweile als nicht mehr repräsentativ eingestuft werden können, selbst für eine Messstelle an einer stark befahrenen Straße. Weitere Messstellen an der gleichen Straße auf derselben Straßenseite, sowie auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite weisen deutlich geringere Messwerte auf. Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt zusammenfassend fest, die Rechts- und Sachlage in Bezug auf die Luftbelastungen durch Stickstoffdioxid haben sich entscheidend verändert.
Ein Antrag von:
Alexander Kotz (CDU), Beate Bulle-Schmid (CDU), Philipp Hill (CDU), Martin Körner (SPD), Susanne Kletzin (SPD), Hans H. Pfeifer (SPD), Jürgen Zeeb (FW), Rose von Stein (FW), Dr. Matthias Oechsner (FDP), Michael Conz (FDP)
